16. Januar
2013, verfasst von Franziska Bundi, Direkte Solidarität mit Chiapas
Alberto
Patishtán Gómez, politischer Gefangener von Chiapas
Eine
Zusammenfassung zu seinem persönlichem Engagement, des juristischen Verfahrens
und seiner 12-jährigen Haftzeit
Inhalt:A) Wer ist Alberto Patishtán?
B) Juristisches Verfahren – Überblick
C) Ereignisse – chronologisch
A) Wer ist
Alberto Patishtán?
A. Patishtán ist 42 Jahre alt und Vater von zwei Kindern. Er ist ein Tzotzil-Indigener und stammt aus dem Bezirk El Bosque im Hochland von Chiapas. Vor seiner Verhaftung im Jahr 2000 arbeitete er als Lehrer und war in seinem Bezirk politisch engagiert. Kurz vor dem Vorfall, der zu seiner Verhaftung führte, startete er eine Kampagne gegen den damaligen Präsidenten des Bezirks wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder.
Trotz groben Ungereimtheiten wird A. Patishtán beschuldigt am 12.Juni 2000 einen Überfall auf Polizisten verübt zu haben, bei dem sieben Personen ums Leben kamen. Im März 2002 wurde er zur Höchststrafe von 60 Jahren verurteilt.
A. Patishtán ist 42 Jahre alt und Vater von zwei Kindern. Er ist ein Tzotzil-Indigener und stammt aus dem Bezirk El Bosque im Hochland von Chiapas. Vor seiner Verhaftung im Jahr 2000 arbeitete er als Lehrer und war in seinem Bezirk politisch engagiert. Kurz vor dem Vorfall, der zu seiner Verhaftung führte, startete er eine Kampagne gegen den damaligen Präsidenten des Bezirks wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder.
Trotz groben Ungereimtheiten wird A. Patishtán beschuldigt am 12.Juni 2000 einen Überfall auf Polizisten verübt zu haben, bei dem sieben Personen ums Leben kamen. Im März 2002 wurde er zur Höchststrafe von 60 Jahren verurteilt.
Auszeichnung
durch Bischof
Im Januar 2010 verlieh der 2011 verstorbene Bischof Samuel Ruiz Garcia der Diözese von San Cristóbal de las Casas A. Patishtán den Preis für indigene Aktivisten “ jTatic Samuel jCanan Lum”. Der Bischof ehrte A. Patishtán mit den Worten: «dass er ein Beispiel dafür sei, wie ein Mensch seine Integrität bewahren und seine Tugenden mit Liebe und Bescheidenheit mit anderen Personen, die ihrer Freiheit beraubt seien, teilen könne.»
In den Strafanstalten, wo er die Möglichkeit dazu hatte, unterrichtete der frühere Lehrer A. Patishtán andere vor allem indigene Häftlinge, denen eine Schulbildung verwehrt blieb. Auch festigte er in dieser Zeit seinen Glauben und intensivierte seine Ausübung. Bis heute hält er im Gefängnis Messen für andere Gefangene. Von der Diözese in Tuxtla Gutierrez wurde er zum Verantwortlichen für Eucharistie (ministro de la eucaristía) ernannt.
Im Januar 2010 verlieh der 2011 verstorbene Bischof Samuel Ruiz Garcia der Diözese von San Cristóbal de las Casas A. Patishtán den Preis für indigene Aktivisten “ jTatic Samuel jCanan Lum”. Der Bischof ehrte A. Patishtán mit den Worten: «dass er ein Beispiel dafür sei, wie ein Mensch seine Integrität bewahren und seine Tugenden mit Liebe und Bescheidenheit mit anderen Personen, die ihrer Freiheit beraubt seien, teilen könne.»
In den Strafanstalten, wo er die Möglichkeit dazu hatte, unterrichtete der frühere Lehrer A. Patishtán andere vor allem indigene Häftlinge, denen eine Schulbildung verwehrt blieb. Auch festigte er in dieser Zeit seinen Glauben und intensivierte seine Ausübung. Bis heute hält er im Gefängnis Messen für andere Gefangene. Von der Diözese in Tuxtla Gutierrez wurde er zum Verantwortlichen für Eucharistie (ministro de la eucaristía) ernannt.
Hungerstreike
– Verlegung
in Hochsichersicherheitsgefängnis
Nach der Teilnahme an einem zweiten Hungerstreik im Herbst 2011 wurde A. Patishtán in das Hochsicherheitsgefängis Guasave im 2000 km entfernten Bundesstaat Sinaloa verlegt. (Anmerkung: Die Verlegung von Strafgefangenen in weit von ihrem Heimatort entfernte Gefängnisse verstösst gegen Artikel 18 der Verfassung – gemäss einem Urteil des höchsten mexikanischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2012.) Während neun Monaten litt A. Patishtán unter den verschärften und schlechten Haftbedingungen: unter anderem eingeschränkten Besuchsrechten, begrenzter medizinischer Behandlung, dem Verbot zu lesen. Das Hochsicherheitsgefängnis beschreibt A. Patishtán als einen “Friedhof der Lebendigen”.
Nach der Teilnahme an einem zweiten Hungerstreik im Herbst 2011 wurde A. Patishtán in das Hochsicherheitsgefängis Guasave im 2000 km entfernten Bundesstaat Sinaloa verlegt. (Anmerkung: Die Verlegung von Strafgefangenen in weit von ihrem Heimatort entfernte Gefängnisse verstösst gegen Artikel 18 der Verfassung – gemäss einem Urteil des höchsten mexikanischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2012.) Während neun Monaten litt A. Patishtán unter den verschärften und schlechten Haftbedingungen: unter anderem eingeschränkten Besuchsrechten, begrenzter medizinischer Behandlung, dem Verbot zu lesen. Das Hochsicherheitsgefängnis beschreibt A. Patishtán als einen “Friedhof der Lebendigen”.
Gesundheitszustand
Im Hochsicherheitsgefängnis Guasave verschlechterte sich A. Patishtán's Gesundheitszustand drastisch, wie sich später herausstellte aufgrund eines Hirntumors, der ihn sukzessiv erblinden liess. Die Ursache seines voranschreitenden Sichtverlusts blieb lange unerkannt und wurde von den Ärzten falsch diagnostiziert. Bereits 2010 wurde A. Patishtán wegen seines schlechten Gesundheitszustands während sechs Monaten hospitalisiert. Aufgrund anhaltender nationaler und internationaler Proteste, die A. Patishtán's Rückverlegung nach Chiapas, Freilassung sowie adäquate medizinische Behandlung forderten, konnte erwirkt werden, dass A. Patishtán ins Gefängnis von San Cristóbal de las Casas verlegt wurde sowie eine erneute medizinische Untersuchung erhielt. Die Ärzte diagnostizierten einen rund 4,6 Zentimeter grossen Hirntumor als Ursache für die schleichende Erblindung. Dieses Mal erhielt A. Patishtán exzellente medizinische Behandlung: ein Neurochirurg in Mexiko-Stadt entfernte einen Teil des Tumors, der nicht mit dem Gewebe verwachsen war. Nach der Operation gewinnt A. Patishtán sein Augenlicht zu 70 Prozent zurück. Die nächste medizinische Untersuchung ist im Februar 2013 vorgesehen.
Im Hochsicherheitsgefängnis Guasave verschlechterte sich A. Patishtán's Gesundheitszustand drastisch, wie sich später herausstellte aufgrund eines Hirntumors, der ihn sukzessiv erblinden liess. Die Ursache seines voranschreitenden Sichtverlusts blieb lange unerkannt und wurde von den Ärzten falsch diagnostiziert. Bereits 2010 wurde A. Patishtán wegen seines schlechten Gesundheitszustands während sechs Monaten hospitalisiert. Aufgrund anhaltender nationaler und internationaler Proteste, die A. Patishtán's Rückverlegung nach Chiapas, Freilassung sowie adäquate medizinische Behandlung forderten, konnte erwirkt werden, dass A. Patishtán ins Gefängnis von San Cristóbal de las Casas verlegt wurde sowie eine erneute medizinische Untersuchung erhielt. Die Ärzte diagnostizierten einen rund 4,6 Zentimeter grossen Hirntumor als Ursache für die schleichende Erblindung. Dieses Mal erhielt A. Patishtán exzellente medizinische Behandlung: ein Neurochirurg in Mexiko-Stadt entfernte einen Teil des Tumors, der nicht mit dem Gewebe verwachsen war. Nach der Operation gewinnt A. Patishtán sein Augenlicht zu 70 Prozent zurück. Die nächste medizinische Untersuchung ist im Februar 2013 vorgesehen.
La Voz del Amate – die politisch Gefangenen
organsieren sich
Am 8. Januar 2006 gründete A. Patishtán zusammen mit Häftlingen des Hochsicherheitsgefängnis “El Amate” in Cintalapa, im Osten des Bundesstaates Chiapas, die Organisation “La Voz del Amate” (Die Stimme von Amate). Ziel ist es, ihren Status als politisch Gefangene geltend sowie auf die schlechten Haftbedingungen und Misshandlungen der Inhaftierten aufmerksam zu machen. Die Organisation beteiligt sich an der “Anderen Kampagne”, einem landesweiten Netzwerk sozialer Bewegungen, das 2006 von den Zapatisten gegründet wurde.
Am 8. Januar 2006 gründete A. Patishtán zusammen mit Häftlingen des Hochsicherheitsgefängnis “El Amate” in Cintalapa, im Osten des Bundesstaates Chiapas, die Organisation “La Voz del Amate” (Die Stimme von Amate). Ziel ist es, ihren Status als politisch Gefangene geltend sowie auf die schlechten Haftbedingungen und Misshandlungen der Inhaftierten aufmerksam zu machen. Die Organisation beteiligt sich an der “Anderen Kampagne”, einem landesweiten Netzwerk sozialer Bewegungen, das 2006 von den Zapatisten gegründet wurde.
B) Juristisches Verfahren – Überblick
Anklage
A. Patishtán ist angeklagt am 12. Juni 2000 an einem bewaffneten Überfall mit Einsatz von Armeewaffen beteiligt gewesen zu sein, bei dem sieben Polizisten starben und zwei Personen verletzt wurden. (Die Anklage auf Spanisch lautet: por delitos de Lesiones y Homicidio calificados; Robo calificado, Daños y Portación de Arma de Fuego de Uso Exclusivo del Ejercito, Armada o Fuerza Aérea.)
A. Patishtán ist angeklagt am 12. Juni 2000 an einem bewaffneten Überfall mit Einsatz von Armeewaffen beteiligt gewesen zu sein, bei dem sieben Polizisten starben und zwei Personen verletzt wurden. (Die Anklage auf Spanisch lautet: por delitos de Lesiones y Homicidio calificados; Robo calificado, Daños y Portación de Arma de Fuego de Uso Exclusivo del Ejercito, Armada o Fuerza Aérea.)
Urteilssprechung
A. Patishtán wurde trotz Ungereimtheiten und Aussagen von drei Entlastungszeugen am 18. März 2002 zur Höchststrafe von 60 Jahren verurteilt.
A. Patishtán wurde trotz Ungereimtheiten und Aussagen von drei Entlastungszeugen am 18. März 2002 zur Höchststrafe von 60 Jahren verurteilt.
Ungereimtheiten der Zeugenaussagen
Zwei Personen überlebten den Hinterhalt: ein Polizist und der Sohn des damaligen Bezirkspräsidenten, Manuel Gómez. In einem ersten Verhör sagte letzterer, dass er niemanden der ca. 15 vermummten Angreifer erkennen konnte. Später nannte er jedoch A. Patishtán als einen der Angreifer. Dies bestätigte der andere Zeuge hingegen nicht.
Zwei Personen überlebten den Hinterhalt: ein Polizist und der Sohn des damaligen Bezirkspräsidenten, Manuel Gómez. In einem ersten Verhör sagte letzterer, dass er niemanden der ca. 15 vermummten Angreifer erkennen konnte. Später nannte er jedoch A. Patishtán als einen der Angreifer. Dies bestätigte der andere Zeuge hingegen nicht.
Rekurs
wegen Unschuldsvermutung
Im September 2012 reicht A. Patishtán am obersten mexikanischen Gerichtshof einen Rekurs wegen Unschuldsvermutung ein. Die führende Ministerin des obersten mexikanischen Gerichtshof bestätigt am 3. Oktober 2012, dass die Möglichkeit eines Rekurses überprüft werde. Damit der Rekurs gut geheissen wird, müssen drei von fünf Minister zustimmen und der Fall muss von öffentlichem Interesse sowie von nationaler Relevanz sein. Die Entscheidung der Minister steht auf Ende Januar 2013 aus.
Bereits im August 2009 reichte A. Patishtán beim zuständigen Gericht in Tuxtla Gutierrez, Chiapas ( Primer Tribunal Colegiado del vigésimo circuito) einen ersten Rekurs wegen Unschuldsvermutung. Am 3. Februar 2010 lehnt Pablo Quiñones Rodríguez den Rekurs ab mit der Begründung die Unschuldsvermutung sei haltlos.
Im September 2012 reicht A. Patishtán am obersten mexikanischen Gerichtshof einen Rekurs wegen Unschuldsvermutung ein. Die führende Ministerin des obersten mexikanischen Gerichtshof bestätigt am 3. Oktober 2012, dass die Möglichkeit eines Rekurses überprüft werde. Damit der Rekurs gut geheissen wird, müssen drei von fünf Minister zustimmen und der Fall muss von öffentlichem Interesse sowie von nationaler Relevanz sein. Die Entscheidung der Minister steht auf Ende Januar 2013 aus.
Bereits im August 2009 reichte A. Patishtán beim zuständigen Gericht in Tuxtla Gutierrez, Chiapas ( Primer Tribunal Colegiado del vigésimo circuito) einen ersten Rekurs wegen Unschuldsvermutung. Am 3. Februar 2010 lehnt Pablo Quiñones Rodríguez den Rekurs ab mit der Begründung die Unschuldsvermutung sei haltlos.
Solidaritätsaktion
Am 25. Januar 2013 findet ein solidarischer Pilgermarsch des “Pueblo Creyente” (das gläubige Volk) der Diözese von San Cristóbal de las Casas statt. Neben der Freilassung von A. Patishtán wird auch der Schutz von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Bodenschätzen und die Verteidigung des indigenen Bodens gefordert sowie des vor zwei Jahren verstorbenen Bischofs Samuel Ruiz gedenkt.
Am 25. Januar 2013 findet ein solidarischer Pilgermarsch des “Pueblo Creyente” (das gläubige Volk) der Diözese von San Cristóbal de las Casas statt. Neben der Freilassung von A. Patishtán wird auch der Schutz von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Bodenschätzen und die Verteidigung des indigenen Bodens gefordert sowie des vor zwei Jahren verstorbenen Bischofs Samuel Ruiz gedenkt.
C) Ereignisse
- chronologisch
12/06/ 2000 Vorfall, bei dem sieben Polizisten sterben
und zwei Personen verletzt werden.
19/06/2000 A. Patishtán wird verhaftet und angeklagt, am Mord der
sieben Polizisten beteiligt
gewesen zu sein.
18/03/2002 Verurteilung zur Höchststrafe von 60 Jahren Haft
25/02/2008 A. Patishtán beteiligt sich am Hungerstreik chiapanekischer
Häftlinge, der 41 Tage dauert. Die Regierung organisiert einen Versöhunngs- und
Verhandlungstisch und erreicht die Freilassung aller 47 beteiligten
Inhaftierten. Obwohl im Fall von A. Patishtán Verfahrensfehler entdeckt werden,
kommt er nicht frei.
08/2009 A. Patishtán stellt beim zuständigen Gericht in Tuxtla
Gutierrez, Chiapas (Primer Tribunal Colegiado del vigésimo circuito) einen
ersten Rekurs wegen Unschuldsvermutung 1/2009.
01/2010 A.
Patishtán erhält den Preis für indigene Aktivisten “ jTatic Samuel jCanan Lum”,
der vom ehemaligen Bischof Samuel Ruiz der Diözese von San Cristóbal de las
Casas gestiftet wurde.
03/02/2010 Der Rekurs wegen Unschuldsvermutung 1/2009 wird abgewiesen.
03/08/2010 Das Menschenrechtszentrum FrayBa reicht A.
Patishtán’s Fall bei der
Interamerikanischen Menschenrechtskommission ein.
20/10/2011 Als Strafe für die Teilnahme an einem weiteren Hungerstreik
wird A. Patishtán in das Hochsicherheitsgefängnis Guasave im
2000 km entfernten Bundesstaat Sinaloa verlegt.
26/07/2012 Rückverlegung ins Gefängnis von San Cristóbal de las Casas,
Chiapas.
09/2012 A. Patishtán's Gesundheitszustand wird revisioniert.
Ein Vertrauensarzt untersucht A. Patishtán und stellt fest, dass dieser bereits 90 Prozent seines Augenlichts
verloren habe. Der Verlust sei nicht wie
bisher in staatlichen Untersuchungen diagnostiziert auf grauen Star, sondern
auf einen Tumor zurückzuführen. Er ordnet eine dringliche Untersuchung durch
einen Neurologen an.
09/2012 A. Patishtán reicht einen Rekurs
wegen Unschuldsvermutung 4/2012 beim obersten mexikanischen Gerichtshof ein.
3/10/2012 Der oberste mexikanische Gerichtshof geleitet von Olga
Sánchez Cordero stimmt zu, eine eventuelle Revision des Gerichtsurteils von A.
Patishtán in Erwägung zu ziehen. Die Entscheidung, ob auf den Rekurs 4/2012
eingegangen wird, steht auf Ende Januar 2013 aus.
8/10/2012 A. Patishtán wird in
Mexiko-Stadt von einem Spezialisten für Neurochirurgie operiert. Der
Chirurg entfernt einen Teil des rund 4.6 Zentimeter grossen Tumors, der über
zehn Jahre gewachsen ist. Dank der Operation gewinnt A. Patishtán 70 Prozent
seines Augenlichts zurück.
18/10/2012 Nach der erfolgreichen Operation wird A. Patishtán zurück
ins Gefängnis von San Cristóbal de las Casas verlegt.
01/01/2013 Der neu gewählte Gouverneur von Chiapas, Manuel Velasco
Coello äussert sich auf der Regierungs-Webseite: «Hinsichtlich der Situation
des Lehrers Alberto Patishtán Gómez und Francisco Santiz Lopez erachtet die
staatliche Regierung ihre baldige Entlassung als notwendig.»
25/01/2013 geplante Solidaritätsaktion des “Pueblo Creyente” der
Diözese von San Cristóbal de las Casas
Weiterführende Information
Die juristische Analyse auf
Spanisch:
http://albertopatishtan.blogspot.mx/2012/09/analisis-juridico.html
http://albertopatishtan.blogspot.mx/2012/09/analisis-juridico.html
Quellen:
-
Gespräch
mit Alberto Patishtán am 14. Dezember 2012 anlässlich eines Besuchs im
Gefängnis von San Cristóbal de las Casas
-
Gespräche
mit Secylia Santiago des
Patishtán-Unterstützungskollektivs
im Dezember 2012 und Januar 2013
-
Bellinghausen,
Hermann: Alberto Patishtán trasladado a
Chiapas. Periódico La Jornada, 27 de julio de 2012, p. 20.
-
Centro
de Derechos Humanos Fray Bartolomé de Las Casas, AC, Boletín de prensa No.2, 10
de enero de 2013 (URL): http://www.frayba.org.mx/archivo/boletines/130110_boletin_2_fs.pdf (14.01.2013)
-
Clausing,
Peter: Elf Jahre unschuldig in Haft – und kein Ende in Sicht. In: Tierra y
Libertad, Nr. 71, Frühjahr 2012, p. 4.
-
COSO
Chiapas, Boletín de prensa, 1 de enero del 2013 (URL): http://www.icosochiapas.gob.mx/2012/01/boletin-de-prensa-5/ (14.01.2013)
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